Rückgabe von Veranstalter-Gutscheinen

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die von Ihnen gewünschte Veranstaltung leider nicht stattfinden oder musste verschoben werden? Bei der Rückgabe ihrer Tickets erhielten Sie einen Veranstalter-Gutschein und wissen nun nicht, wie es damit weitergeht oder ob dieser noch gültig ist? Keine Sorge: Der Gutschein ist ab dem Ausstellungsdatum bis zu drei Jahre lang gültig und kann auch weiterhin für eine kommende Veranstaltung eingelöst werden.

Ab dem 01.01.2022 besteht für Sie die aber auch die Möglichkeit, die Gutscheine zurückzugeben und sich das Geld ganz oder teilweise erstatten zu lassen. Wenn Sie einen Gutschein zurückgeben und sich den Gutscheinwert auszahlen lassen möchten, beachten Sie bitte folgende Infos:

 

1. EVENTIM.DE

Wenn Sie die Tickets über den Anbieter EVENTIM.DE oder eine daran angeschlossene Vorverkaufsstelle erworben haben und jetzt in Besitz eines Eventim-Gutscheins sind, so wenden Sie sich bitte direkt an Eventim für die Auszahlung des Gutscheins.

HIER DER LINK ZU EVENTIM: https://www.eventim.de/help/promoter-voucher-redemption/

 

 

2. RESERVIX.DE

Wenn Sie die Tickets über den Anbieter RESERVIX.DE oder eine daran angeschlossene Vorverkaufsstelle erworben haben und jetzt in Besitz eines Reservix-Gutscheins sind, so wenden Sie sich für eine Auszahlung bitte direkt an Reservix.

HIER DER LINK ZU RESERVIX: https://ticketmagazin.reservix.de/covid19gutschein  

 

 

3. MOTION-Gutschein

Wenn Sie die Tickets über OKTICKET.DE erworben haben, erhielten Sie bei der Rückgabe direkt von uns einen Motion-Gutschein. Beachten Sie Folgendes:

Auf Wunsch erstatten auch wir Ihnen Ihr Geld zurück. Dafür wenden Sie sich bitte mittels einer E-Mail an info@motion.gmbh und geben a) Ihren Namen, b) die Bankverbindung (IBAN) und c) für Rückfragen eine Telefonnummer an.

 

Wir bitten um Verständnis, dass die Rückerstattungen aufgrund unseres Betriebsurlaubs erst ab dem 07. Januar durchgeführt werden können.